Forschungszulage
Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung zur Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Unternehmen jeder Größe.

Sie bietet folgende Vorteile:
  • Steuerliche Förderung in Höhe von 25 % auf die förderfähigen Aufwendungen
  • Bis zu 1 Mio. € pro Jahr pro Unternehmen, maximal 4 Mio. € Forschungszulage insgesamt
  • Offen für alle Themen und Technologien, ohne Auswahlverfahren oder Budgetbegrenzung
  • Kombinierbar mit weiteren Förderprogrammen
  • Auszahlung erfolgt als direkte Steuergutschrift – auch unabhängig davon, ob eine Steuerschuld besteht
Förderhöhe
Bis zu 4 Mio. € pro Jahr
Jährliche Beantragung möglich

Kostenlose Förderberatung
Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung der In Time Solutions AG und erfahren Sie, welche Förderprogramme zu Ihrem Projekt passen.
Wer kann sich fördern lassen?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit.
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen
Unternehmen jeder Größe und Rechtsform
Freiberufler und Einzelunternehmer

Auftragsforschung durch Dritte (60 % anrechenbar)
Eigenständige F&E-Projekte

Nachweis der F&E-Fähigkeit durch Bescheinigung
Förderbereiche
Wir unterstützen Sie ganzheitlich in allen wichtigen Förderbereichen –
von Innovation, Digitalisierung und Forschung über Unternehmensgründung bis hin zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Mit ITS sichern Sie sich die besten Fördermöglichkeiten des Bundes.
Grundlagenforschung im Unternehmenskontext
Industrielle Forschung

Experimentelle Entwicklung
Produktentwicklung & Prototypenbau
Verfahrensentwicklung & Prozessinnovation
Software-Entwicklung mit F&E-Charakter
Materialforschung & Werkstofftechnik
Alle technischen und naturwissenschaftlichen Bereiche
Ihre Vorteile
01
25 % Steuergutschrift auf förderfähige F&E-Aufwendungen
02
Bemessungsgrundlage bis 4 Mio. € pro Jahr
03
Maximale Forschungszulage: 1 Mio. € jährlich
04
Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen
05
Auszahlung auch ohne Steuerschuld

06
Themen- und technologieoffen, keine Projektauswahl
Der Förderprozess
F&E-Bescheinigung
Antrag beim Finanzamt auf Feststellung der F&E-Fähigkeit
BSFZ-Bescheinigung
Bescheinigung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
Steuererklärung
Geltendmachung der Forschungszulage in der Steuererklärung
Auszahlung
Verrechnung oder Auszahlung durch das Finanzamt
Karriere
Zukunft aktiv gestalten
Mit uns gestalten Sie die Zukunft von Unternehmen aktiv mit. Vielfältige Projekte bieten Ihnen die Chance, Verantwortung zu übernehmen und Ihre Fähigkeiten voll einzubringen.
Kontakt
Immer nah – für Ihre Lösungen

Dank unserer drei Standorte in der Schweiz, Deutschland und Belgien sind wir immer nah bei Ihnen. Ob in der DACH-Region oder auf EU-Ebene – wir unterstützen Sie persönlich, schnell und zielgerichtet bei der erfolgreichen Beantragung von Zulagen.
Standort Zürich
Löwenstrasse 20, 8001 Zürich
Kontakt
Kontaktieren Sie uns
Bettina Güloglu
Leiter der Förderprogramme